Wer eine Kälteanlage, Klimaanlage oder Wärmepumpe betreibt, ist von den Bemühungen der EU betroffen, die umweltschädliche Kältemittel schrittweise vom Markt nehmen will. Auch die Schweiz zieht hierbei nach. Die Auflagen werden werden strenger. Zwar besteht eine längere Übergangsfrist, doch die laufende Verknappung der schädlichen synthetischen Kältemittel wird deren Preis in die Höhe treiben.
Natürliche Kältemittel bevorzugt
Kältemittel sind Flüssigkeiten, die in den Klimamaschinen vereinfacht gesagt aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Energie aufnehmen und wieder abgeben. Sie fliessen in einem Kreislauf in der Maschine und werden dabei erhitzt, verdampfen und verflüssigen sich wieder. Bisher wurden sichere und günstige synthetische Kältemittel eingesetzt. Dafür schädigen sie mit den enthaltenen Treibhausgasen das Klima. Massgebend ist der GWP-Wert («Global Warming Potential») – je höher, desto schlechter für die Umwelt.
Je nach Maschine und Aufstellort ergeben sich nun durch einen Umstieg auf grüne Kältemittel mit tiefen GWP-Werten neue Sicherheitsanforderungen wie Mindestabstände und allenfalls auch Kältemittelsensoren in der Umgebung, denn natürliche Kältemittel sind brennbar und entzündlich. Vor allem Propan oder R-290 gilt für kleinere Maschinen als Mittel der Wahl. Es handelt sich um ein farbloses, geruchloses und ungiftiges Gas mit einem GWP von 3. Aktuelle Kältemittel liegen unter 2500 oder sogar unter 700. Für grössere Anlagen in Gewerbe und Industrie kommen andere Kältemittel wie Ammoniak oder Kohlendioxid in Frage.
Noch kein Handlungsbedarf, aber …
Noch dauert es einige Jahre bis zum totalen Aus für synthetische Kältemittel. Wer Maschinen betreibt, sollte sich aber jetzt mit den Folgen der behördlichen Restriktionen befassen: Massgebend in der Schweiz ist die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), die sich gerade wieder in Revision befindet. Zeitgleich mit den EU-Regelungen soll sie verschärft werden. Niemand wird gezwungen, neue Geräte zu kaufen, denn synthetische Kältemittel dürfen weiter nachgefüllt werden. Allerdings müssen sie ab 2030 einen tieferen GWP-Wert als 2500 aufweisen.